Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2026
- Artikel 1 – Anwendungsbereich
- Artikel 2 – Vorvertragliche Informationen
- Artikel 3 – Bestellungen und Kostenvoranschläge
- Artikel 4 – Maßgeschneiderte Produkte und Widerrufsrecht
- Artikel 5 – Preise
- Artikel 6 – Zahlungsbedingungen
- Artikel 7 – Herstellungs- und Lieferfristen
- Artikel 8 – Lieferung und Abholung
- Artikel 9 – Eigentums- und Risikoübergang
- Artikel 10 – Gesetzliche Garantien
- Artikel 11 – Haftung
- Artikel 12 – Dienstleistungen
- Artikel 13 – Höhere Gewalt
- Artikel 14 – Schlichtung und Streitigkeiten
- Artikel 15 – Persönliche Daten
- Artikel 16 – Geschäftskunden (B2B)
Artikel 1 – Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verkäufe von Produkten und/oder Dienstleistungen, die zwischen :
Les Tentes d’Avalon, einem auf die Herstellung und den Vertrieb von Jurten, Tipis und dazugehörigen Ausrüstungen spezialisierten Unternehmen, im Folgenden „der Verkäufer“ genannt,
und jeder natürlichen Person, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit fallen, im Folgenden „der Kunde“ oder „der Käufer“ genannt.
Die AGB für Geschäftskunden (B2B) sind Gegenstand eines separaten Dokuments (siehe Artikel 16).
Artikel 2 – Vorvertragliche Informationen
Gemäß Artikel L111-1 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation) bestätigt der Kunde, vor jeder Bestellung Folgendes erhalten zu haben:
- die wesentlichen Merkmale der Produkte und Leistungen,
- die Preise und eventuelle Nebenkosten,
- die unverbindlichen Herstellungs- und Lieferfristen,
- die Informationen über die gesetzlichen Garantien,
- die vorliegenden AGB,
- das Pflichtenheft.
Die Informationen sind auf der Website vivrelayourte.fr und in den Kostenvoranschlägen enthalten und können auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt werden.
Artikel 3 – Bestellungen und Kostenvoranschläge
Jede Bestellung ist Gegenstand eines schriftlichen Kostenvoranschlags, der für die darin genannte Dauer gültig ist. Die Bestellung wird verbindlich und endgültig nach :
- schriftliche Annahme des Kostenvoranschlags per E-Mail oder Post durch den Kunden,
- Anzahlung in Höhe von 2/3 des Gesamtbetrages inkl. MwSt. (sofern keine anderen Modalitäten vereinbart wurden).
Der Restbetrag ist gemäß den im Kostenvoranschlag vorgesehenen Modalitäten fällig.
Jede spätere Änderung ist Gegenstand eines schriftlichen Zusatzes.
Artikel 4 – Maßgeschneiderte Produkte und Widerrufsrecht
Die meisten der vom Verkäufer angebotenen Produkte werden gemäß den vom Kunden bei der Bestellung geäußerten Wünschen auf Maß gefertigt.
Die Abmessungen der Strukturen werden innerhalb der Grenzen der im Katalog des Verkäufers festgelegten Modelle und Schablonen bestimmt, insbesondere gemäß den angebotenen Standarddurchmessern, d. h. je nach Modell: 4 m, 5 m, 6 m, 7 m und 8 m, sowie Wandhöhen von 1,60 m oder 1,80 m, wenn diese Option für das betreffende Modell anwendbar ist.
Die Maßgeschneidertheit ergibt sich insbesondere aus :
- der Wahl des Durchmessers,
- der Wandhöhe,
- der vom Kunden gewünschten Optionen, Materialien, Ausstattungen, Endbearbeitungen und spezifischen Anpassungen,
- und ganz allgemein aus jeder kundenspezifischen Konfiguration, die im akzeptierten Kostenvoranschlag aufgeführt ist.
Gemäß Artikel L221-28, 3° des Verbrauchergesetzbuches gilt das Widerrufsrecht nicht für Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder deutlich personalisiert sind.
Folglich kann jede Bestellung, die sich auf ein Produkt bezieht, das nach den oben genannten Auswahlmöglichkeiten und Abmessungen hergestellt wurde, nicht mehr storniert oder erstattet werden, nachdem der Kostenvoranschlag bestätigt und die Herstellung begonnen wurde.
Wenn das Widerrufsrecht anwendbar ist (insbesondere bei nicht personalisierten Leistungen oder Produkten), verfügt der Kunde über eine Frist von vierzehn (14) Tagen, um dieses Recht unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen auszuüben.
Artikel 5 – Preise
Die Preise sind in Euro inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
Sie sind diejenigen, die in dem angenommenen Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
Transportkosten, Reisekosten, Installationskosten oder Kosten für besondere Zugänglichkeit (schwierige Standorte, Tragen usw.) sind nicht enthalten, es sei denn, dies wird ausdrücklich erwähnt.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise außerhalb eines gültigen Kostenvoranschlags zu ändern.
Artikel 6 – Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsmodalitäten sind im Kostenvoranschlag angegeben.
Sofern nicht anders vereinbart:
- Bei der Bestellung ist eine Anzahlung erforderlich,
- der Restbetrag ist vor der Bereitstellung oder Lieferung zu zahlen.
Ohne vollständige Bezahlung wird kein Produkt geliefert.
Artikel 7 – Herstellungs- und Lieferfristen
Die Fristen sind unverbindlich und liegen im Allgemeinen zwischen 2 und 4 Monaten, je nach Art des Produkts und der Verfügbarkeit der Materialien.
Gemäß Artikel L216-2 des Verbrauchergesetzbuchs kann der Kunde im Falle einer Verzögerung von mehr als 30 Tagen, die nicht durch höhere Gewalt gerechtfertigt ist, die Auflösung des Vertrags gemäß den gesetzlichen Bedingungen beantragen.
Artikel 8 – Lieferung und Abholung
Die Lieferung ist nicht inbegriffen, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.
Im Falle einer Abholung durch den Kunden verpflichtet sich dieser, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
Auf schriftlichen Antrag kann eine zusätzliche Frist von 8 bis 10 Tagen gewährt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Lagerkosten in Höhe von 50 € (inkl. MwSt.) pro Monat in Rechnung gestellt werden.
Artikel 9 – Eigentums- und Risikoübergang
Der Eigentumsübergang erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Preises.
Gemäß Artikel L216-4 des Verbraucherschutzgesetzes erfolgt der Gefahrenübergang zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Ware physisch in Besitz nimmt.
Unabhängig davon, ob es sich um eine Abholung vor Ort oder eine Lieferung mit Versand- und/oder Fahrtkosten handelt, erfolgt der Eigentumsübergang erst zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Bestellung (also spätestens ab Bereitstellung des Produkts).
Artikel 10 – Gesetzliche Garantien
Der Kunde genießt von Rechts wegen :
- Gesetzliche Konformitätsgarantie
(Artikel L217-3 bis L217-20 des Verbraucherschutzgesetzes)
Dauer: 2 Jahre ab der Lieferung der Ware.
Garantien – Yurten und Leinwände nach Maß (Privatkunden & gewerbliche Kunden).- Privatkunden – Gesetzliche Konformitätsgarantie
Gemäß den Artikeln L.217-3 bis L.217-20 des Verbrauchergesetzbuchs profitieren Verbraucher-Kunden von der gesetzlichen Konformitätsgarantie, die für die von Les Tentes d’Avalon hergestellten und verkauften maßgefertigten Jurten und Planen gilt, für eine Dauer von 2 Jahren ab der Lieferung.
Diese Garantie deckt Konformitätsmängel ab, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, insbesondere wenn das Produkt nicht der vertraglichen Beschreibung entspricht, einen Herstellungsfehler aufweist oder nicht für den Gebrauch geeignet ist, der üblicherweise von einer Jurte oder einem Jurtenstoff erwartet wird. - Geschäftskunden – Vertragliche Garantie
Verkäufe an Geschäftskunden fallen nicht unter die gesetzliche Konformitätsgarantie, die im Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation) vorgesehen ist.
Les Tentes d’Avalon gewährt jedoch eine vertragliche Garantie, die Herstellungsfehler von Jurten und maßgefertigten Stoffen für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferung abdeckt, sofern das Produkt bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der empfohlenen technischen Bedingungen verwendet wird. - Nutzungsbedingungen – Klima und Umwelt
Jurten und Planen sind so konzipiert, dass sie anspruchsvollen klimatischen Bedingungen (hohe Luftfeuchtigkeit, Schnee, Wind) standhalten, vorausgesetzt, dass :
- Privatkunden – Gesetzliche Konformitätsgarantie
-
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- der Aufbau entsprechend der mitgelieferten Anleitung erfolgt,
- die Bodenverankerung dem Gelände und der Windbelastung angepasst ist,
- die Spannung der Tücher regelmäßig überprüft und angepasst wird,
- die laufende Wartung (Reinigung, Belüftung, Kontrolle der Nähte und Befestigungen) durchgeführt wird.
-
Nicht von der Garantie abgedeckt sind :
-
-
- Schäden, die durch außergewöhnliche oder extreme Witterungsbedingungen entstehen (Sturm, anormale Schneeansammlung, Überschwemmung),
- Mängel, die auf eine nicht vom Hersteller genehmigte Montage oder Veränderung zurückzuführen sind,
normaler Verschleiß von Materialien und Zubehör.
-
- Garantie für versteckte Mängel
(Artikel 1641 bis 1649 des Zivilgesetzbuchs)
Dauer: 2 Jahre ab Entdeckung des Mangels.
Diese Garantien gelten unabhängig von jeder kommerziellen Garantie.
Artikel 11 – Haftung
Der Verkäufer haftet nicht für unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Wartung oder die Nichteinhaltung der mitgelieferten technischen Vorschriften (siehe untenstehende Spezifikation).
Die Haftung des Verkäufers ist auf direkte und vorhersehbare Schäden beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Artikel 12 – Dienstleistungen
Die Dienstleistungen sind Gegenstand eines spezifischen Kostenvoranschlags.
Eine Stornierung durch den Kunden weniger als 30 Tage vor dem geplanten Termin kann zur vollständigen oder teilweisen Einbehaltung der gezahlten Beträge führen, außer im Fall höherer Gewalt, die ordnungsgemäß begründet werden muss.
Artikel 13 – Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann für eine Nichterfüllung haftbar gemacht werden, die auf höhere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist.
Artikel 14 – Schlichtung und Streitigkeiten
Im Falle eines Rechtsstreits wird der Kunde aufgefordert, den Verkäufer zu kontaktieren, um eine gütliche Einigung zu erzielen.
Gemäß den Artikeln L612-1 ff. des Verbraucherschutzgesetzes kann der Kunde kostenlos einen Verbrauchermediator in Anspruch nehmen.
Im Falle einer unterschiedlichen Beurteilung und/oder eines Streits zwischen den Parteien verpflichten sich diese, vor jeder kostspieligen rechtlichen Inanspruchnahme den besten gegenseitig akzeptierten Kompromiss gütlich zu suchen, selbst wenn sie sich auf die Wahl eines oder mehrerer externer Berater einigen sollten.
Für den Fall, dass diese vorherige Suche nach einem Kompromiss scheitert, wird vereinbart, sich an die zuständigen Gerichte am Sitz des Verkäufers zu wenden.
Artikel 15 – Persönliche Daten
Persönliche Daten werden gemäß der DSGVO verarbeitet.
Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung gemäß den Bedingungen unserer Datenschutzrichtlinie.
Artikel 16 – Geschäftskunden (B2B)
Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für Privatpersonen gemäß der Definition in Artikel 1.
Geschäftskunden (Unternehmen, Vereine, Körperschaften, Selbstständige) können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für B2B auf schriftliche Anfrage beim Verkäufer erhalten.
VERTRAGLICHE ANLAGE
Jurten – Technische Bedingungen für Installation, Nutzung und Wartung
Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2026
Artikel 1 – Vertragsgegenstand, Geltungsbereich und Verbindlichkeit
Dieses Lastenheft stellt eine untrennbare vertragliche Anlage zu den zwischen dem Hersteller und dem Erwerber geschlossenen Angeboten, Bestellungen und Verträgen dar.
Gemäß den Artikeln 1103 und 1193 des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) ist es für die Parteien verbindlich und kann nur durch eine schriftliche, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung geändert werden.
Die Annahme des Angebots oder des Vertrages gilt als vollständige, vorbehaltlose und unwiderrufliche Zustimmung zu diesem Lastenheft, das dem Erwerber gegenüber in vollem Umfang durchsetzbar ist.
Artikel 2 – Vorvertragliche Information und Pflichten des Erwerbers
Gemäß Artikel 1112-1 des französischen Zivilgesetzbuches bestätigt der Erwerber, vom Hersteller sämtliche Informationen erhalten zu haben, die für eine ordnungsgemäße und vertragskonforme Nutzung der Jurte erforderlich sind.
Der Erwerber verpflichtet sich, sämtliche Vorschriften in Bezug auf Aufbau, Abbau, Installation, Nutzung, Wartung, Lagerung und Überwachung der Jurte strikt einzuhalten.
Jede nicht vertragsgemäße Nutzung, Änderung oder Maßnahme ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers erfolgt unter der alleinigen Verantwortung des Erwerbers.
Artikel 3 – Gesetzliche Gewährleistung und Haftungsausschlüsse
Der Hersteller unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuches.
Von jeglicher Gewährleistung und Haftung des Herstellers ausdrücklich ausgeschlossen sind Schäden, Mängel oder Verluste, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
- Bedienungs- oder Installationsfehler
- eine nicht vertragsgemäße Ausführung,
- mangelhafte Vorbereitung oder Nivellierung des Untergrunds,
- fehlende Wartung, Beheizung oder Belüftung,
- unsachgemäße oder zweckentfremdete Nutzung,
- außergewöhnliche klimatische Bedingungen oder unzureichende Vorsorge.
Eine fehlerhafte Nivellierung des Untergrunds kann zu einer Verdrehung der Dachkonstruktion, häufig irreversiblen Verformungen sowie zur Notwendigkeit eines Ab- und Wiederaufbaus führen. Diese Maßnahmen gehen ausschließlich zu Lasten des Erwerbers, ohne jeglichen Rückgriff gegen den Hersteller.
Artikel 4 – Installationsbedingungen und Unterbau
Die Jurte ist zwingend über dem Bodenniveau, auf einem belüfteten Hohlraum, auf einer Holzplattform oder einer technisch geeigneten Bodenplatte zu installieren.
Der Untergrund muss vollständig eben, waagerecht und stabil sein. Jegliche Setzungen, Verformungen oder strukturellen Beeinträchtigungen, die auf den Untergrund oder dessen Aufbau zurückzuführen sind, fallen gemäß Artikel 1240 des französischen Zivilgesetzbuches unter die alleinige Verantwortung des Erwerbers.
Artikel 5 – Lage, Umgebung und Schutzmaßnahmen
Der Erwerber ist allein verantwortlich für die Wahl eines Standorts, der den örtlichen klimatischen Bedingungen entspricht.
Bei starker Windexposition verpflichtet sich der Erwerber, geeignete Schutzmaßnahmen (Windschutz, Zäune, Abschirmungen usw.) zu installieren, ohne dass hieraus eine Haftung des Herstellers entsteht.
Die Plane darf nicht unter Bäumen oder in einer Umgebung installiert werden, die ihren Zustand oder ihre Oberflächenbehandlung beeinträchtigen könnte.
Artikel 6 – Wartung, Belüftung und Feuchtigkeitskontrolle
Der Erwerber ist verpflichtet, insbesondere in feuchten Perioden für eine regelmäßige Beheizung und Belüftung der Jurte zu sorgen, um Kondensation, Schimmelbildung oder Materialschäden zu vermeiden.
Schäden, die auf eine unzureichende Beheizung, Belüftung oder Wartung zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Artikel 7 – Konstruktion, Standsicherheit und klimatische Lasten
Die tragenden Bauteile, insbesondere die zentralen Stützpfosten der Dachkonstruktion, sind für die Stabilität der Jurte unerlässlich.
Jegliche Entfernung, Veränderung oder Nichtverwendung dieser Bauteile erfolgt auf ausschließliches Risiko des Erwerbers, ohne Anspruch auf Haftung des Herstellers.
In schneereichen Regionen verpflichtet sich der Erwerber, die erforderlichen Stützeinrichtungen zu installieren, Schnee bei Überlastung oder ungleichmäßiger Verteilung zu entfernen und die Konstruktion entsprechend den örtlichen klimatischen Bedingungen zu verstärken.
Artikel 8 – Planen, Membranen und besondere Gewährleistungen
Die Lebensdauer der Planen hängt unmittelbar von den Nutzungs-, Expositions- und Wartungsbedingungen ab.
Die Gewährleistung des Jurtenherstellers für die Planen ist auf eine Dauer von einem (1) Jahr ab Kaufdatum beschränkt.
Mängel an Rohmaterial oder Wasserdichtigkeit fallen ausschließlich in die Verantwortung des Planenherstellers. Der Jurtenhersteller haftet lediglich für Herstellungsfehler, insbesondere solche im Zusammenhang mit Nähten oder Montage.
Artikel 9 – Brandschutz
Der Erwerber erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei der Jurte um eine Konstruktion handelt, die besonders brandgefährdet ist.
Der Erwerber verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsvorschriften und üblichen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um jegliches Brandrisiko zu vermeiden.
Jeglicher durch Feuer verursachter Schaden schließt die Haftung des Herstellers aus, außer im Falle eines nachgewiesenen groben Verschuldens gemäß den allgemeinen Regeln der zivilrechtlichen Haftung.
Artikel 10 – Lagerung, Wartung und Verlust der Gewährleistung
Im Falle der Lagerung verpflichtet sich der Erwerber, die Jurte an einem trockenen, belüfteten und geschützten Ort aufzubewahren, die mitgelieferten Verpackungen zu verwenden und jede Beschädigung, insbesondere durch Feuchtigkeit oder Schädlinge, zu vermeiden.
Die Jurte darf unter keinen Umständen ohne Wartung oder Überwachung belassen werden. Ein Zustand der Vernachlässigung oder des Abandons führt zur automatischen Verwirkung sämtlicher Gewährleistungsansprüche, unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
Artikel 11 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Lastenheft unterliegt dem französischen Recht.
Alle Streitigkeiten über Auslegung, Durchführung oder Folgen dieses Dokuments unterliegen der Zuständigkeit der französischen Gerichte, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Anerkennungs-, Verbindlichkeits- und Unterschriftsklausel
Der Erwerber bestätigt ausdrücklich:
- dieses Lastenheft zur Kenntnis genommen zu haben,
- dessen rechtliche und technische Tragweite zu verstehen,
- es vorbehaltlos anzuerkennen,
- und sich zu verpflichten, sämtliche Bestimmungen strikt einzuhalten.
